Wer nach einer Förderung für Digitalisierung 2026 sucht, stößt auf ein Problem: Viele der meistgelesenen Ratgeber empfehlen Programme, die längst beendet sind. Digital Jetzt nimmt seit Ende 2023 keine Anträge mehr an, die Antragstellung bei go-digital endete am 31.12.2024, und die Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie Plus Baden-Württemberg lief zum 30.06.2025 aus. Wer auf Basis solcher Listen plant, verliert Zeit und im schlechtesten Fall bares Fördergeld.
Die gute Nachricht: Es gibt auch 2026 belastbare Fördermittel für die Digitalisierung von KMU. Die Landschaft hat sich nur verschoben: weg von breiten Zuschussprogrammen des Bundes, hin zu Beratungsförderung (BAFA), steuerlicher Forschungszulage, zinsgünstigen Krediten (KfW, L-Bank) und einzelnen Landesprogrammen wie dem Digitalbonus Bayern.
Dieser Artikel zeigt mit Stand Juli 2026, welche Programme offen sind, welche Konditionen und Fristen gelten und was Förderung realistisch abdeckt, aus der Perspektive eines BAFA-gelisteten Beratungsunternehmens, das den Antragsprozess regelmäßig begleitet.
Förderung Digitalisierung 2026 auf einen Blick: Was läuft noch und was ist beendet?
Die folgende Übersicht fasst den Status der wichtigsten Programme zusammen (Stand: 5. Juli 2026). Sie ersetzt keine Einzelfallprüfung, verhindert aber den häufigsten Planungsfehler: ein Vorhaben auf ein Programm zu bauen, das keine Anträge mehr annimmt.
| Programm | Status (Juli 2026) | Das Wichtigste |
|---|---|---|
| BAFA-Beratungsförderung | Offen, Anträge nach aktueller Richtlinie bis 31.12.2026 | 50-80 % Zuschuss auf Beratungskosten, Bemessungsgrundlage max. 3.500 EUR |
| Forschungszulage | Offen, steuerliche Förderung ohne klassische Antragsfrist | 25 % Basis, 35 % für KMU, auf förderfähige F&E-Aufwendungen |
| KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung (511/512) | Offen | Kredit bis 7,5 Mio. EUR (Stufe 1) bzw. 25 Mio. EUR (Stufen 2/3), Antrag über die Hausbank |
| Digitalbonus Bayern | Offen bis 31.12.2027 | Zuschuss bis 7.500 EUR (Standard) bzw. 30.000 EUR (Plus), nur kleine Unternehmen |
| Digitalisierungsfinanzierung L-Bank (BW) | Offen, befristet bis 30.06.2027 | Darlehensprogramm, Nachfolger der Digitalisierungsprämie Plus (Zuschussvariante) |
| Digital Jetzt (Bund) | Beendet, Antragstellung seit Ende 2023 geschlossen, Portal zum 31.03.2026 abgeschaltet | Kein direkter Nachfolger auf Bundesebene |
| go-digital (Bund) | Beendet, Antragstellung endete am 31.12.2024 | Keine Neuanträge mehr möglich |
| Digitalisierungsprämie Plus BW (Zuschuss) | Beendet, zum 30.06.2025 ausgelaufen | In der L-Bank-Digitalisierungsfinanzierung aufgegangen |
Prüfen Sie den Status vor jeder Entscheidung noch einmal selbst. Die zentrale Anlaufstelle dafür ist die Förderdatenbank des Bundes. Dort werden Programmänderungen in der Regel schneller nachgezogen als in Blogartikeln und Agentur-Ratgebern.
BAFA-Beratungsförderung: Konditionen, Ablauf und Fristen aus erster Hand
Das Programm Förderung von Unternehmensberatungen für KMU des BAFA ist 2026 der wichtigste Zuschuss für die Strategie- und Konzeptphase von Digitalisierungsprojekten. Vayu Software ist als Beratungsunternehmen BAFA-gelistet und begleitet den Antragsprozess regelmäßig. Die folgenden Angaben entsprechen der offiziellen Programmseite des BAFA. Wie der Ablauf mit uns konkret aussieht, zeigt unsere Seite zur BAFA-Förderung mit Vayu als gelistetem Berater.
| Region | Fördersatz | Maximaler Zuschuss |
|---|---|---|
| Alte Bundesländer inkl. Berlin und Region Leipzig | 50 % | 1.750 EUR |
| Neue Bundesländer sowie Regionen Lüneburg und Trier | 80 % | 2.800 EUR |
Die Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 3.500 EUR pro Beratung. Pro Unternehmen sind höchstens fünf geförderte Beratungen möglich, davon maximal zwei pro Jahr; eine Beratung darf höchstens fünf Tagewerke umfassen. Der Ablauf ist streng formalisiert:
- Antrag online beim BAFA stellen, zwingend vor Beratungsbeginn; rückwirkende Anträge sind ausgeschlossen
- Informationsschreiben des BAFA abwarten; erst danach darf der Beratervertrag unterschrieben werden
- Beratung durchführen und dokumentieren
- Verwendungsnachweis einreichen, und zwar binnen 6 Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens
Antragsberechtigt sind KMU nach EU-Definition: unter 250 Beschäftigte und maximal 50 Mio. EUR Umsatz oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme. Jungunternehmen im ersten Jahr benötigen vorab ein Gespräch mit einem Regionalpartner. Seit dem 15.11.2025 wird der Zuschuss bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen auf den Brutto-Rechnungsbetrag berechnet; für alle anderen zählt der Nettobetrag.
Wichtig für die Planung: Nicht gefördert werden Rechts-, Steuer-, Versicherungs- und Fördermittelberatung, und die Kumulierung mit anderen öffentlichen Zuschüssen für dieselbe Beratung ist verboten. Die aktuelle Richtlinie gilt für Anträge bis zum 31.12.2026. Wer die Förderung nutzen will, sollte den Antrag in den kommenden Monaten stellen und nicht auf eine Verlängerung spekulieren.
Wird Softwareentwicklung gefördert? Forschungszulage und ihre Grenzen
Die ehrliche Antwort auf die Suche nach Förderprogrammen für Softwareentwicklung: Einen Bundeszuschuss für die reine Umsetzung von Individualsoftware gibt es 2026 nicht. Der wichtigste Hebel ist die Forschungszulage: eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (F&E), die auch Softwareprojekte erfassen kann.
Die Eckdaten: 25 % Basis-Fördersatz, für KMU nach EU-Definition 35 %; die Bemessungsgrundlage wurde ab 2026 auf 12 Mio. EUR pro Jahr erhöht. Entscheidend ist aber nicht der Satz, sondern die Frage, ob Ihre Softwareentwicklung überhaupt als F&E gilt. Das ist der Fall, wenn:
- technische Unsicherheit besteht, ob das Ziel erreichbar ist, etwa bei neuartigen Algorithmen oder eigenen KI-Modellen statt der Anbindung fertiger APIs
- das Vorhaben über den Stand der Technik hinausgeht, statt Bekanntes neu zu kombinieren
- systematisch und dokumentiert vorgegangen wird, mit definierten Forschungsfragen
Routineentwicklung, die Konfiguration von Standardsoftware und gewöhnliche Web- oder App-Projekte ohne Forschungsanteil fallen dagegen in der Regel nicht darunter. Ein typisches Projekt der Individualsoftware- und App-Entwicklung wird also meist nicht bezuschusst; ein Vorhaben mit echtem KI-Forschungsanteil kann es sehr wohl. Wie Sie solche Vorhaben strukturieren, zeigt unser Leitfaden zu KI-Projekten im Unternehmen.
KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung (511/512): Kredit statt Zuschuss
Für die Umsetzungsphase größerer Vorhaben ist der KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung das zentrale Bundesinstrument. Achtung bei der Recherche: Die früheren Programmnummern 380/390/391 existieren nicht mehr; aktuell gelten die Nummern 511 und 512. Die Konditionen laut KfW-Produktseite:
- Kein Mindestkreditbetrag; bis 7,5 Mio. EUR (Stufe 1) bzw. 25 Mio. EUR (Stufen 2 und 3)
- Für Unternehmen bis 500 Mio. EUR Jahresgruppenumsatz
- Optional 50 % Haftungsfreistellung (Variante 512, ab zwei abgeschlossenen Geschäftsjahren): Die KfW übernimmt die Hälfte des Ausfallrisikos der Hausbank, was die Kreditzusage spürbar erleichtert
- Antrag läuft über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW
Die Zinssätze ändern sich laufend; verlassen Sie sich nicht auf Prozentangaben aus Blogartikeln, sondern prüfen Sie die tagesaktuellen Konditionen auf der KfW-Produktseite. Für das Hausbankgespräch sollten Sie eine kurze Vorhabensbeschreibung und Planzahlen vorbereiten. Auch hier gilt: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt sein. Ein KfW-Kredit für Digitalisierung ist kein Geschenk, aber oft günstiger als ein klassischer Betriebsmittelkredit und für Investitionen in Software, Hardware und Prozesse einsetzbar.
Landesprogramme: Baden-Württemberg, Bayern und der Blick in andere Länder
Für Unternehmen in Baden-Württemberg, auch rund um Heidelberg, ist wichtig zu wissen: Die Digitalisierungsprämie Plus Baden-Württemberg als Zuschuss (30 %, max. 3.000 EUR) ist zum 30.06.2025 ausgelaufen. Wer sie heute noch empfohlen bekommt, liest veraltete Inhalte. Nachfolger ist die darlehensbasierte Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank, befristet bis zum 30.06.2027: ein zinsverbilligtes Darlehen (je nach Förderstufe mit kleinem Tilgungszuschuss), aber kein Zuschussprogramm mehr wie die frühere Prämie.
Bayern geht den umgekehrten Weg und fördert weiter mit Zuschüssen. Der Digitalbonus Bayern läuft bis zum 31.12.2027:
- Standard: bis 7.500 EUR Zuschuss; Plus: bis 30.000 EUR; Fördersatz jeweils bis 50 %
- Nur für kleine Unternehmen: unter 50 Mitarbeitern und maximal 10 Mio. EUR Umsatz oder Bilanzsumme
- Nicht förderfähig: Standardsoftware sowie Vorhaben unter 4.000 EUR
Auch andere Bundesländer haben eigene Programme mit teils kurzen Laufzeiten. Da sich hier am häufigsten etwas ändert, gilt: vor jeder Entscheidung den tagesaktuellen Stand in der Förderdatenbank des Bundes prüfen.
Förderung Digitalisierung 2026 ohne Digital Jetzt und go-digital: die Alternativen
Suchanfragen nach einem Digital Jetzt Nachfolger oder einer go-digital Alternative laufen ins Leere: Einen direkten Nachfolger auf Bundesebene gibt es nicht. Bei Digital Jetzt endete die Antragstellung bereits Ende 2023, das Förderportal wurde zum 31.03.2026 abgeschaltet; go-digital nimmt seit Anfang 2025 keine Neuanträge mehr an. Statt eines Ersatzprogramms bleibt ein Alternativen-Pfad je nach Projektphase:
- Strategie- und Konzeptphase: BAFA-Beratungsförderung mit 50-80 % Zuschuss auf Beratungskosten
- Entwicklung mit F&E-Charakter: Forschungszulage (25 % bzw. 35 % für KMU)
- Investition und Umsetzung: KfW ERP-Förderkredit 511/512, in Baden-Württemberg zusätzlich das L-Bank-Darlehen
- Kleine Vorhaben in Bayern: Digitalbonus Standard oder Plus
- Kostenlose Orientierung: die bundesweit geförderten Mittelstand-Digital Zentren mit kostenfreien Informations- und Qualifizierungsangeboten
Praktisch bedeutet das: Die Umsetzung selbst, etwa Automatisierungs- und Systemintegrationsprojekte, wird 2026 über Kredite, die Forschungszulage oder Eigenmittel finanziert, nicht über breite Zuschüsse. Wer seine Förderstrategie für die Digitalisierung 2026 darauf ausrichtet, plant mit der Realität statt mit Archivmaterial.
Die 5 Fehler, die den Förderanspruch kosten
In der Antragspraxis scheitern Förderungen selten an fehlenden Programmen, sondern an vermeidbaren Formfehlern. Die fünf häufigsten:
- Vor der Bewilligung starten: Wer den Beratervertrag unterschreibt oder das Projekt beginnt, bevor der Antrag gestellt ist (beim BAFA: bevor das Informationsschreiben vorliegt), verliert den Anspruch vollständig
- Kumulierungsverbot ignorieren: Dieselben Kosten dürfen nicht durch mehrere öffentliche Zuschüsse gefördert werden
- Verwendungsnachweis-Fristen reißen: Beim BAFA laufen die 6 Monate ab Erhalt des Informationsschreibens; Beratung und Nachweis müssen in dieses Zeitfenster passen, sonst ist der Zuschuss trotz Bewilligung weg
- Falsche KMU-Einstufung: Bei der EU-Definition zählen verbundene und Partnerunternehmen bei Beschäftigten und Umsatz mit; wer das übersieht, ist plötzlich kein KMU mehr
- Nicht förderfähige Leistungen beantragen: etwa Standardsoftware beim Digitalbonus Bayern oder Rechts-, Steuer- und Fördermittelberatung beim BAFA
Die Grundregel über alle Programme hinweg lautet: erst Antrag, dann Vorhaben. Rückwirkende Förderung ist praktisch immer ausgeschlossen.
Realistisch rechnen: Was Förderung wirklich abdeckt
Ein Punkt, den viele Ratgeber verschweigen: Der BAFA-Zuschuss von maximal 1.750 EUR (alte Bundesländer) entspricht bei marktüblichen Agentur-Stundensätzen von 120 bis 180 EUR (Erfahrungswerte aus unserer Projektpraxis) ungefähr ein bis zwei Beratungstagen. Das reicht für eine fundierte Analyse, eine Digitalisierungs-Roadmap oder eine Technologie-Entscheidung. Softwareentwicklung finanziert der Zuschuss nicht.
Aus unserer Antragspraxis: Der BAFA-Zuschuss finanziert den strukturierten Einstieg, die Roadmap. Die Umsetzung muss ein Unternehmen anders finanzieren. Wer das von Anfang an so plant, wird nicht enttäuscht.
Vorsicht auch bei kursierenden Zahlen: Angaben wie BAFA fördert Digitalisierung mit bis zu 40 % oder 50.000 EUR, die in manchen Ratgebern stehen, ließen sich bei unserer Prüfung gegen die offiziellen Quellen nicht verifizieren. Planen Sie nicht mit solchen Werten.
Für die Gesamtplanung heißt das: Zuschüsse decken 2026 vor allem die Beratung, die Umsetzung läuft über Kredit, Forschungszulage oder Eigenmittel. Eine realistische Basis dafür liefern belastbare Projektkosten als Grundlage der Förderplanung. Und ehrlich gesagt: Bei sehr kleinen Vorhaben kann der Antragsaufwand den Nutzen übersteigen; dann ist es wirtschaftlicher, direkt zu starten.
Fazit: 2026 wird gefördert, aber anders als 2023
Die Zuschusslandschaft ist geschrumpft, aber die Förderung der Digitalisierung ist 2026 nicht tot: Die BAFA-Beratungsförderung läuft nach aktueller Richtlinie noch bis zum 31.12.2026, dazu kommen Forschungszulage, KfW ERP-Förderkredit und Landesprogramme wie der Digitalbonus Bayern. Entscheidend sind drei Dinge: den aktuellen Programmstatus prüfen, den Antrag immer vor dem Start stellen und realistisch kalkulieren, was der Zuschuss tatsächlich abdeckt.
Wenn Sie klären möchten, ob Ihr Vorhaben für die BAFA-Beratungsförderung oder ein anderes Programm infrage kommt, fragen Sie jetzt eine geförderte Erstberatung bei uns an.
Häufige Fragen
- Welche Förderungen für die Digitalisierung gibt es 2026 noch?
- 2026 laufen weiterhin: die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (50 bis 80 Prozent Zuschuss auf Beratungskosten, Anträge nach aktueller Richtlinie bis 31.12.2026), die steuerliche Forschungszulage (25 Prozent, für KMU 35 Prozent), der KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung (511/512) sowie Landesprogramme wie der Digitalbonus Bayern (bis 31.12.2027) und die L-Bank-Digitalisierungsfinanzierung in Baden-Württemberg (bis 30.06.2027). Digital Jetzt und go-digital sind dagegen beendet.
- Ist das Förderprogramm Digital Jetzt ausgelaufen?
- Ja. Die Antragstellung bei Digital Jetzt endete bereits Ende 2023, das Förderportal wurde zum 31.03.2026 vollständig abgeschaltet. Einen direkten Nachfolger auf Bundesebene gibt es nicht. Als Alternativen kommen je nach Projektphase die BAFA-Beratungsförderung, die Forschungszulage, der KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung oder Landesprogramme wie der Digitalbonus Bayern infrage.
- Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung?
- Das BAFA-Programm Förderung von Unternehmensberatungen für KMU bezuschusst Beratungskosten mit 50 Prozent (maximal 1.750 Euro) in den alten Bundesländern inklusive Berlin und der Region Leipzig sowie mit 80 Prozent (maximal 2.800 Euro) in den neuen Bundesländern und den Regionen Lüneburg und Trier. Die Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 3.500 Euro. Pro Unternehmen sind höchstens fünf geförderte Beratungen möglich, maximal zwei pro Jahr.
- Muss der Förderantrag vor Projektbeginn gestellt werden?
- Ja, das ist die wichtigste Grundregel: Bei praktisch allen aktuellen Programmen muss der Antrag vor dem Vorhabens- beziehungsweise Beratungsbeginn gestellt werden. Beim BAFA gilt zusätzlich, dass der Beratervertrag erst unterschrieben werden darf, nachdem das Informationsschreiben zum Antrag eingegangen ist. Rückwirkende Anträge sind ausgeschlossen: Wer vorher startet, verliert den Förderanspruch vollständig.
- Gilt die Forschungszulage auch für Softwareprojekte?
- Ja, unter Bedingungen. Die Forschungszulage fördert Softwareentwicklung, wenn sie über Routineentwicklung hinausgeht, etwa bei technischer Unsicherheit, neuartigen Algorithmen oder der Entwicklung eigener KI-Modelle. Der Fördersatz beträgt 25 Prozent, für KMU nach EU-Definition 35 Prozent; die Bemessungsgrundlage wurde ab 2026 auf 12 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Die klassische Umsetzung von Individualsoftware ohne Forschungsanteil ist dagegen in der Regel nicht förderfähig.
- Kann ich mehrere Förderprogramme für ein Digitalisierungsprojekt kombinieren?
- Nur eingeschränkt. Für dieselben Kosten gilt in der Regel ein Kumulierungsverbot: Die BAFA-Beratungsförderung darf etwa nicht mit anderen öffentlichen Zuschüssen für dieselbe Beratung kombiniert werden. Meist zulässig ist die Kombination über verschiedene Projektphasen und Kostenarten hinweg: zum Beispiel ein BAFA-Zuschuss für die Strategieberatung, die Forschungszulage für F&E-Anteile und ein KfW-Kredit für die Investition. Prüfen Sie die Kumulierungsregeln jedes Programms vor der Antragstellung.
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